Werden Sie Grabpate!

Für die meisten historischen Grabmäler sind die Nutzungsrechte abgelaufen und auch Angehörige, die die Erhaltung und Pflege der Grabstätte übernehmen könnten, existieren nicht oder haben nicht die Möglichkeiten oder das Interesse. Bei Ehrengräbern übernimmt das Land Berlin Erhalt und Pflege, aber viele historisch oder kunsthistorisch wertvolle Grabdenkmäler sind in der Obhut der Friedhofsträger, die deren Unterhalt aus ihren Mitteln kaum bestreiten können. Deswegen sind eine Reihe dieser Denkmäler vom Verfall bedroht. Die Stiftung Historische Kirchhöfe und Friedhöfe in Berlin-Brandenburg bemüht sich in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege und den Trägern um den Erhalt und die Sicherung dieser Objekte und hat schon mehrere Projekte dazu initiiert und durchgeführt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Übernahme von Grabpatenschaften: Übernehmen Sie die Kosten für Restaurierung und Sicherung eines historischen Grabmals und erhalten Sie dafür das Nutzungsrecht, um sich oder ihre Angehörigen in dieser historischen Grabstätte beisetzen zu lassen, oder erhalten sie Grabstätte einfach als Denkmal. Auch bereits aus öffentlichen Mitteln restaurierte Denkmäler stehen für eine solche Nutzung, z.B. bei einem unerwarteten Todesfall, zur Verfügung. Musterformulare für entsprechende Vereinbarungen finden Sie hier für den Fall einer späteren Nutzung und hier für den Fall einer sofortigen Nutzung.